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Unterrichtsgebühren

  :: Allgemeines  
  Für den Unterricht werden Jahresgebühren erhoben. Es kann Ratenzahlung beantragt werden.

Es besteht die Möglichkeit der Gebührenermäßigung wie Familien-, Zweitfach- oder Sozialermäßigung bei Vorlage entsprechender Nachweise.

Für den Unterricht können Instrumente ausgeliehen werden, bis dem Schüler ein eigenes Instrument zur Verfügung steht. Die Ausleihen sind gebührenpflichtig und richten sich nach den vorhandenen Möglichkeiten der Musikschule.

Über den Unterricht wird ein schriftlicher Vertrag auf unbefristete Zeit abgeschlossen. Dieser ist jeweils zum 31.01. oder 31.07. des Jahres kündbar. Die Kündigung erfolgt schriftlich an die Geschäftsstelle. Zurück zum Anfang...
 

  :: Aktuelle Gebühren - Kurzübersicht  
 
 Vokale und instrumentale Hauptfächer Jahresgebühr   

  Einzelunterricht 45 Min. 720,00 €  
  Einzelunterricht 30 Min. 480,00 €  
  Einzelunterricht 22,5 Min. 396,00 €  
  Gruppenunterricht (2 Schüler) 396,00 €  
  Gruppenunterricht (3 Schüler) 276,00 €  
  Gruppenunterricht (ab 4 Schüler) 216,00 €  
Erwachsene TeilnehmerInnen am Musikschulunterricht zahlen in den vokalen und instrumentalen Hauptfächern eine 15 % höhere Gebühr, es sei denn, sie sind in der Ausbildung. (Bitte Nachweis vorlegen!)
 
  Musikalische Früherziehung 30 Min. 120,00 €  
  Musikalische Früherziehung 45 Min. 180,00 €  
  Tanz (Vorschulalter) 45 Min. 180,00 €  
  Tanz (Schulalter) 45 Min. 180,00 €  
  Tanz (Schulalter) 60 Min. 240,00 €  
  Tanz (Erwachsene) 90 Min. 360,00 €  
  Künstlerisches Gestalten 45 Min. 192,00 €  

 Ergänzungsfächer ( gebührenfrei, falls ein Hauptfach belegt wird )

 Chor 45 Min. 84,00 €  
 Chor 60 Min. 108,00 €  
 Chor 90 Min. 168,00 €  
 Ensemble 45 Min. 144,00 €  
 Musiktheorie 45 Min. 180,00 €  
Teilnehmer mit Wohnsitz außerhalb des Landkreises Dahme-Spreewald zahlen eine 15 % höhere Gebühr.

 Familienermäßigung
Für die zweite Person ermäßigt sich die Gebühr um 10 %, ab der dritten Person um 25 %. Das instrumentale oder vokale Hauptfach bzw. das Fach mit der jeweils höheren Gebühr stehen immer im Range vorn.

 Mehrfächermäßigung
Ab dem zweiten Fach ermäßigt sich die Gebühr um 25 %, ab dem dritten Fach um 50 %. Das instrumentale oder vokale Hauptfach bzw. das Fach mit der jeweils höheren Gebühr stehen immer im Range vorn.

 Weitere Ermäßigungen


Aus sozialen Gründen und im Rahmen der Begabtenförderung sind weitere Ermäßigungen möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Gebührensatzung (s.u.).

 Instrumentennutzungsgebühren Monatsgebühr   

  Anschaffungswert bis 250,00 € 4,00 €  
  Anschaffungswert bis 500,00 € 6,00 €  
  Anschaffungswert bis 1000,00 € 8,00 €  
  Anschaffungswert über 1000,00 € 10,00 €  

Amtsblatt mit aktueller Gebührensatzung Zurück zum Anfang...

 


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